Lehrmittelfreiheit in den Bundesländern

Der Übersicht können Sie entnehmen, welche Kosten auf Eltern und Schüler im jeweiligen Bundesland zukommen. Taschenrechner, Blöcke und andere Schreibmaterialen fallen nicht unter die Lehrmittelfreiheit. Auch Arbeitshefte, in die die Schüler schreiben, müssen bei allen Schulen aller Bundesländer von den Eltern bezahlt werden.

Weitere Details finden Sie bei den jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand April 2010, falls nicht anders notiert. Bitte schreiben Sie uns, falls Sie Neuigkeiten bezüglich der Lehrmittelfreiheit in Ihrem Bundesland haben.


Bundesland Lehrmittelfreiheit Kosten

Baden-
Württemberg
Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten

Bayern Bücher werden von der Schule geliehen bis 50 € / Schuljahr / Kind

Berlin Bücher müssen gekauft werden. Ausnahme: Grundschulen ab 18/19 (Stand 2018/2019) Zuzahlung bis zu 100 € / Schuljahr / Kind

Brandenburg Mehrjährig genutzte Bücher müssen gekauft werden. abhängig vom Buchwert

Bremen Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten

Hamburg Bücher werden von der Schule geliehen abhängig von Anzahl der Bücher

Hessen Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten

Mecklenburg-
Vorpommern
Bücher werden von der Schule geliehen abhängig von Anzahl der Bücher

Niedersachsen Bücher werden von der Schule geliehen max 60 % vom Ladenpreis

Nordrhein-
Westfalen
Bücher werden von der Schule geliehen abhängig von Anzahl der Bücher

Rheinland-
Pfalz
Bücher können von der Schule geliehen werden (Stand 2010/2011) ca. 1/3 des Neupreises

Saarland Bücher können von der Schule geliehen werden (Stand 2010/2011) abhängig von Anzahl der Bücher

Sachsen Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten

Sachsen-
Anhalt
Bücher werden von der Schule geliehen ca. 3 € / Schulbuch

Schleswig-
Holstein
Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten

Thüringen Es herrscht Lehrmittelfreiheit keine Kosten