Lehrmittelfreiheit in den Bundesländern
Der Übersicht können Sie entnehmen, welche Kosten auf Eltern und Schüler im jeweiligen Bundesland zukommen.
Taschenrechner, Blöcke und andere Schreibmaterialien fallen nicht unter die Lehrmittelfreiheit. Auch Arbeitshefte, in die die Schüler schreiben, müssen bei allen Schulen aller Bundesländer von den Eltern bezahlt werden.
Weitere Details finden Sie bei den jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand September 2026, falls nicht anders notiert. Bitte schreiben Sie uns, falls Sie Neuigkeiten bezüglich der Lehrmittelfreiheit in Ihrem Bundesland haben.
| Bundesland | Lehrmittelfreiheit | Kosten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Weitgehende Lernmittelfreiheit: Schulbücher unentgeltlich leihweise. Nur Gegenstände geringen Werts selbst. | keine Kosten für Schulbücher |
| Bayern | Schulbücher werden vom Aufwandsträger unentgeltlich ausgeliehen. Atlanten, Formelsammlungen, Arbeitshefte u. a. selbst zu beschaffen (Härtefallbefreiung möglich). | Schulbücher kostenfrei; sonstige Lernmittel selbst |
| Berlin | Kl. 1–6: alle Lernmittel kostenfrei als Leihgabe. Ab Kl. 7 Eigenanteil, Rest leiht die Schule. Lernmittelfonds an vielen Schulen möglich. | ab Kl. 7 bis 100 € / Schuljahr / Kind; Grundschule keine Kosten |
| Brandenburg | Kombination aus kostenfreier Ausleihe (Schulträger) und Eigenanteil der Eltern. Sozialleistungsempfänger befreit. | Eigenanteil 12 € (Kl. 1–4), 25 € (5–6), 29 € (7–13) |
| Bremen | Es herrscht Lernmittelfreiheit. Schulbücher werden unentgeltlich bereitgestellt. | keine Kosten für Schulbücher |
| Hamburg | Bücher werden von der Schule ausgeliehen, in der Regel gegen Büchergeld laut Lernmittelverordnung. Arbeitshefte selbst. | max. 50 € Primarstufe / 80 € Sek I / 100 € Sek II |
| Hessen | Lernmittelfreiheit: Schulbücher und weitere Lernmittel unentgeltlich, in der Regel leihweise. | keine Kosten für Schulbücher |
| Mecklenburg-Vorpommern | Schulbücher, Druckschriften und digitale Lehrwerke unentgeltlich leihweise (§ 54 SchulG M-V). Kostenbeitrag nur für Verbrauchsmaterial. | keine Kosten für Schulbücher |
| Niedersachsen | Keine Lernmittelfreiheit seit 2004. Freiwillige entgeltliche Schulbuchausleihe; sonst Selbstkauf. Sozialleistungsempfänger befreit. | oft ca. 35 % des Neupreises, schulabhängig; Ermäßigung ab 3 schulpflichtigen Kindern |
| Nordrhein-Westfalen | Ausleihe durch den Schulträger abzüglich Eltern-Eigenanteil (höchstens ein Drittel des Durchschnittsbetrags). SGB-XII-Empfänger ohne Eigenanteil. | Eigenanteil bis zu 1/3 des Durchschnittsbetrags, je nach Schulform |
| Rheinland-Pfalz | Landesweite Schulbuchausleihe: entgeltlich oder bei Unterschreiten der Einkommensgrenze unentgeltlich. Digitales Bücheregal zusätzlich. | 1/3 (einjährige) bzw. 1/6 (zwei-/dreijährige Titel) des Ladenpreises |
| Saarland | Grundschule: freiwillige schulbezogene Ausleihe. Weiterführende Schulen ab 2026/27: verpflichtende LSMS (Print + digital). | weiterführend 160 € / Jahr; Grundschule schulindividuell (oft deutlich niedriger) |
| Sachsen | Weitgehende Lernmittelfreiheit: Schulbücher, Arbeitshefte, Wörterbücher, Formelsammlungen u. a. unentgeltlich leihweise. | keine Kosten für Schulbücher und begleitende Lernmittel |
| Sachsen-Anhalt | Keine volle Lernmittelfreiheit. Einkommensunabhängige Ausleihe gegen Leistungsgebühr. | 3 € je Buch und Schuljahr (1 € sozial; 2 € ab dem 3. schulpflichtigen Kind) |
| Schleswig-Holstein | Schulbücher unentgeltlich leihweise (§ 13 SchulG). Verbrauchsmaterial und persönlicher Schulbedarf selbst. | keine Kosten für Schulbücher |
| Thüringen | Schulbücher und spezifische Lernmittel unentgeltlich nutzbar. Arbeitshefte/Verbrauchsmaterial zahlen die Eltern, Kosten sind gedeckelt. | Schulbücher kostenfrei; Arbeitshefte/Kopien Soll-Obergrenze 30 € GS / 40 € weiterführend |